Aktuelles Regelwerk im Arbeitsschutz ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)

Arbeitsschutz
  • Wir führen Messungen gemäß LärmVibrationsArbSchV und der dazugehörenden technischen Regel durch. (DIN EN ISO 9612 - Akustik – Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz – Verfahren der Genauigkeitsklasse 2 (Ingenieurverfahren))
  • Wir beraten bei der Gefährdungsbeurteilung.
  • Wir erstellen Lärmminderungspläne und begleiten bei deren Umsetzung.

Weitere Informationen zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung finden Sie auf der Seite LaermVibrationsArbSchV.de