Bei der Durchführung von Veranstaltungen sind drei Regelwerke zu beachten:

Messungen bei Veranstaltungen
  • Der Schutz des Publikums ist in DIN 15905-5 geregelt (Veranstaltungstechnik - Tontechnik - Teil 5: Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik)
Übersicht

dBmess 2009

dBmess 2007

Dienstleistungen

  • Dem Schutz der Beschäftigten dient die LärmVibrationsArbSchV.
  • Die Anwohner werden geschützt durch die TA Lärm beziehungsweise die Freizeitlärmrichtlinie.

Wir können Sie bei der Umsetzung aller drei Regelungswerke mit Produkten und Dienstleistungen unterstützen.